Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne informiere ich Sie über die geänderten Konditionen für Darlehen aus dem Bausolidaritätsfonds Starkenburg.

Die Konferenz des Bausolidaritätsfonds Starkenburg beschloss am 08.06.2016 für Darlehen ohne energetische Verbesserungen eine Zinssenkung von 1,0% auf 0,5%.

Mit Blick auf die Beschlussfassungen unserer Kirchensynode zur Verringerung des CO2-Ausstoßes werden energetische Baumaßnahmen im besonderen Maße gefördert. Darlehen für energetische Maßnahmen wurden bislang bis max. 25.000,00 EUR zinsfrei gewährt.

Nach der Beschlussfassung der Konferenz des Bausolidaritätsfonds Starkenburg vom 08.06.2016 werden ab sofort die Darlehen für energetisch Baumaßnahmen bis maximal 50.000,00 EUR zinsfrei gewährt!

Informationen über den Bausolidaritätsfonds erhalten Sie von Herrn Ralf Wüst, Telefon: 06151/6286-232 oder Matthias Kessler, Telefon: 06151/6286-131.

Anträge zum Bausolidaritätsfonds sind über den Dienstweg an den Evangelischen Regionalverwaltungsverband Starkenburg-Ost zu richten. Zu den Bewilligungsvoraussetzungen gehören:

a)      Mitgliedschaft im Bausolidaritätsfonds Starkenburg

b)      Baugenehmigung der Kirchenverwaltung mit beigefügten Finanzierungsplan

c)      Finanzierungsbestätigung ihrer zuständigen Regionalverwaltung (Starkenburg-West oder Starkenburg-Ost) über die Rückzahlungsfähigkeit des Darlehens.

Die Tilgungsdauer der Darlehen beträgt 10 Jahre. Die Bewilligung der Darlehen bis einschließlich 50.000,00 EUR erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die Regionalverwaltung Starkenburg-Ost auf unbürokratischen Wege durch die Pröpstin der Propstei Starkenburg.

Nach Unterzeichnung der Darlehensurkunde erhalten Sie die Auszahlung des Darlehens. Darlehen über 50.000,00 EUR werden von der Konferenz des Bausolidaritätsfonds Starkenburg beraten und beschlossen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kessler