Eva Ewig, Leiterin der Personalabteilung

Personalwesen

Die Personalabteilung der Evang. Regionalverwaltung Starkenburg-Ost ist ihr Partner in allen Fragen rund um die Vergütung. Wir beraten Sie in Ihren arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen von der Einstellung bis zum Austritt ebenso wie hinsichtlich der Beratung zu Kirchenvorstandsbeschlüssen, Vertragserstellung, Stellenplanung und Personalkostenfinanzierung.

Zur Zeit ist die Zuständigkeit der Personalsachbearbeiterinnen und –sachbearbeiter so eingeteilt, dass Sie möglichst einen Ansprechpartner für Ihre Fragen haben. Aufgrund der Komplexität der Materie ist das nicht immer möglich, so dass wir uns zunehmend auf bestimmte Themenfelder spezialisieren, um Ihnen optimale Unterstützung bieten zu können. Erste/r Ansprechpartner/in ist dabei auf jeden Fall der/die Ihnen bekannte Mitarbeiter/in.

Wir bemühen uns, Ihnen unsere standardisierten Mustervorlagen für bestimmte Prozesse aktuell auf unserer Homepage einzustellen, damit Ihnen die oft nicht ganz einfachen Abläufe im Personalbereich möglichst einfach von der Hand gehen. Dabei sind wir für Anregungen offen, wie wir Sie hier in Ihrem Arbeitsalltag unterstützen können.

Wenn Sie mehr über unsere Aufgabenfelder wissen möchten, nachstehend aktuelle Aufgaben unserer Personalfachleute:

Wir bemühen uns um umfassende Beratung und Unterstützung der betreuten Rechtsträger und deren Mitarbeitenden bei Fragen zum allgemeinen und kirchlichen Arbeitsrecht sowie den Entgeltregelungen unter Beachtung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen

Wir erledigen anfallende Arbeiten im Zusammenhang mit Einstellungen und Beendigungen von Arbeitsverhältnissen hinsichtlich Befristungen, Aufhebungsvereinbarungen und Kündigungen von der Aufnahme der KV-Beschlüsse und deren Abstimmung im Hinblick auf das kirchenaufsichtliche Genehmigungsverfahren über das Prüfen der Einstellungsvoraussetzungen (Stellenplan/Budgetbestätigung, Einstellungsgesetz etc.), der Eingruppierung und Plausibilität der entgeltrelevanten Zeiten, der Erfassung und Änderung der Personalstammdaten im Abrechnungs­programm nach vorausgehender steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung inklusive Klärungsbedarfes mit Krankenkassen etc., der Zahlbarmachung für FSJ/BFD, der Ausfertigung von Dienst- und Praktikantenverträge für Neueinstellungen bzw. Nachträgen bei bestehenden Arbeitsverhältnissen und das Anlegen und Führen der Vergütungsakten als Personalnebenakten.

Wir erteilen Auskünfte zu Steuer- und Sozialversicherungsrecht, insbesondere auch in Bezug auf Minijobs Informationen zu gesetzlichen Neuerungen und Schutzvorschriften, wir beraten in Bezug auf

Stellenneuerrichtungen, -ausweitungen/-reduzierungen und –bewertungen. Die Überwachung und Sicherstellung der notwendigen Personalkostendaten für alle Kindertagesstättenhaushalte in Bezug auf Fremdmittel (z. B. Einzelintegrationen, Zuschüsse für Kinder mit Migrationshintergrund, Landesprogramm Sprachförderung, Bundesprogramm Sprache und Integration, Bambini, Nullprojekte, usw.) ist eine tägliche Übung.

Uns obliegt die Personalkostenhochrechnung im Rahmen der Haushaltsplanung aller Rechtsträger, unterjährige Kalkulation von Bruttopersonalkosten für budgetierte Einrichtungen, Krippengruppen, Nullprojekte, Stellenerweiterungen, sonstige fremdfinanzierte Stellen-(teile) und bei Stellenabbau.

Wir erstellen und prüfen Bescheinigungen aller Art für Behörden, Ämter, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und erledigen für Sie die jährlichen Anforderungen nach dem Schwerbehindertengesetz SGB IX, Zahlbarmachung des Sanierungsgelds an die EZVK sowie die Meldung zu Berufsgenossenschaft, wir erstellen statistische Auswertungen z. B. für das Hessische stat. Landesamt. oder Jubiläumslisten für Träger und MAVen.

Wir wickeln alle Fragen rund um die Auszahlung des Familienbudgets ab vom Antragseingang bis zur vollständigen Steuerung der unterschiedlichen Finanzierungsströme.

Wir ermitteln und überwachen Fristen bei Alterszeit, Teilbefristungen und befristete Arbeitsverhältnisse, Entgeltfortzahlung, Elternzeit, Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, Krankengeldzuschuss, Verrentungen etc..

Wir überwachen den Zahlungseingang verschiedener Fördermittel und beantragen mögliche Erstattungsleistungen bei Altersteilzeit, U2, Landeswohlfahrtsverband, etc.

Wir haben ein Auge auf Honorarzahlungen, Aufwandsentschädigungen, Ehrenamtspauschale, Übungsleiterfreibetrag (z. B. Kirchenmusiker, Hausaufgabenbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit), die wir  auf Rechtmäßigkeit prüfen und zur Zahlung freigeben.